Seit über zehn Jahren gibt es ihn mittlerweile, den Energieausweis. Die gute Nachricht vorweg: Es brauchen sich nur Eigentümer, die vermieten, verpachten oder veräußern möchten, um dieses Dokument kümmern. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, kann es spannend sein, zu erfahren, wie es um den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Lässt der Wert zu wünschen übrig, können Sanierungsmaßnahmen klug sein: Der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zuliebe.
Welche Information hält der Energieausweis bereit?
Zunächst einmal gibt das Dokument Auskunft darüber, wie umweltfreundlich eine Immobilie ist. Es geht dabei um den Gesamtenergieverbrauch. Sinn und Zweck dieses Zertifikats ist es, die eigene Immobilie mit anderen Häusern und Wohnungen vergleichen zu können und die Beschaffenheit im Hinblick auf Energieeffizienz transparent zu machen. Die meisten Energieausweise zeigen jedoch nur auf, wie hoch der Verbrauch des jeweiligen Energieträgers wie z.B. Heizöl oder Gas pro Jahr ist.
Brauche ich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Eigenheimbesitzer, die ab Oktober 2007 gebaut haben, wird ein bedarfsorientierter Ausweis vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch bei Gebäuden, die vor 1977 gebaut, später aber umfassend (über 10% der Gesamtfläche) saniert wurden oder bei denen nachträglich Anbauten erfolgten, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Bei allen anderen Gebäuden, die gemäß der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden, genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis.
Das spricht für einen Verbrauchsausweis
Der Aufwand ist überschaubar. Grund hierfür: Der Energiebedarf der Immobilie wird schlicht anhand der Daten der letzten drei Jahre berechnet. Ausschlaggebend sind die angefallenen Kosten des Energieträgers. Manko: Da die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mitberücksichtigt werden, ist diese Berechnung nicht fehlerfrei. Wird viel geheizt, steigt der Öl- oder Gasverbrauch. Weiterhin bleibt die Bausubstanz, samt energetischen Schwächen, unberücksichtigt.
Gründe für einen Bedarfsausweises
Das Erstellen eines Bedarfsausweises ist komplizierter. Hier wird eine technische Bestandsaufnahme vorgenommen. Fragestellung: Wieviel Energie braucht es bei einer durchschnittlichen Nutzung? Um dies zu schätzen, macht sich ein Fachmann ein Bild über Bausubstanz und Technik des Gebäudes.
Wer darf meinen Energieausweis ausstellen und wie lang ist er gültig?
Wenn Sie sich die Frage stellen, wer befugt ist, solch ein Dokument auszustellen, seien Sie beruhigt: Zertifizierte Energieberater und viele Architektur- oder Ingenieurbüros bieten diese Dienstleistung mittlerweile an. Das Dokument ist sodann 10 Jahre lang gültig. Danach muss ein neues Exemplar her.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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